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11. Juni 2018
Heuschnupfen-Geplagte haben es dieses Jahr nicht leicht: Nach einer überdurchschnittlich starken Baumpollensaison sind nun auch die Gräserpollen in der Luft und sorgen bei den betroffenen Allergikern wochen- oder monatelang für Beschwerden. Und das nicht nur zu ihrem Leidwesen, sondern auch zu Ungunsten der Volkswirtschaft. Denn oft schränken die Beschwerden die Betroffenen stark in ihrer Leistungsfähigkeit ein. Die Wissenschaftler des internationalen Forschungsprojekts GA2LEN (Global Asthma and Allergy European Network) schätzen, dass allein in Deutschland 41% der Berufstätigen von einer Allergie betroffen sind.1 Aktuell leiden rund 16% der Bevölkerung, d.h. mehr als 10 Millionen Menschen, an Heuschupfen, so der Deutsche Allergie- und Asthmabund (DAAB). Die Einschränkungen durch die Symptome sind teilweise so stark, dass die Angestellten nicht bei der Arbeit erscheinen können oder nicht voll arbeitsfähig sind. Damit verursacht Heuschnupfen erhebliche wirtschaftliche Kosten.
Behandlungen, Arbeitsausfall, Leistungseinbußen: Insgesamt sind bis zu 76 Millionen Berufstätige in der EU von einer Allergie betroffen. Die jährlichen Kosten, die durch Allergien – wie zum Beispiel Heuschnupfen – in der EU verursacht werden, belaufen sich Schätzungen zufolge auf insgesamt 88,7 Milliarden Euro.1 528 Euro pro Allergiker entfallen dabei im Jahr auf Kosten für Fehltage. Der überwiegende Großteil der Kosten entsteht allerdings dadurch, dass die Allergiesymptome die Leistungsfähigkeit der Angestellten mindern. Pro Allergiker sind das rund 1.690 Euro im Jahr.(1)
Schaut man sich in diesem Zusammenhang die im März veröffentlichten Daten des Robert-Koch-Instituts (RKI) zur „Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland" (KiGGS Welle 2) an, wird die Relevanz von Heuschnupfen und Asthma bei der nachwachsenden Generation – und damit in der Zukunft – deutlich. Dort wird beschrieben: „Bei Kindern und Jugendlichen zählen allergische Erkrankungen wie Heuschnupfen und Asthma bronchiale zu den häufigsten gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Das alltägliche Leben ist durch ihre Beschwerden oft erheblich belastet.“(2) Prävalenz und Trend von Heuschnupfen (ca. 10%) und Asthma (ca. 4%) haben sich dabei gemäß RKI auf hohem Niveau stabilisiert. Das RKI trifft dabei die Aussage, dass „die Zunahme an durchgeführten Hyposensibiliserung als einzig kausale Therapie bei älteren Kindern mit Heuschnupfen- oder Neurodermitiserkrankung als positiv zu bewerten ist.“ Zudem sind gemäß RKI „eine frühzeitige Diagnose und eine angemessene Versorgung allergischer Erkrankungen nicht nur für die Betroffenen wichtig, sondern auch unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten relevant.“(2)
Hyposensibilisierung als möglicher Kostensenker
Eine Hyposensibilisierung kann bei Allergikern langfristig zu einer deutlichen Linderung ihrer Beschwerden führen oder diese sogar ganz zum Verschwinden bringen. Das Therapieverfahren, das als einzige Behandlung an der Ursache ansetzt, kann also nicht nur den Allergikern helfen, sondern sich auch positiv auf die volkswirtschaftlichen Kosten auswirken. Das bestätigen auch die Autoren der aktuellen Leitlinie zur Hyposensibiliserung (3) bzw. weisen sie darauf hin, dass diese Behandlung langfristig kosteneffektiver ist als die Standardtherapie mit symptomlindernden Medikamenten bei allergischer Rhinitis oder allergischem Asthma. Zudem kann eine Hyposensibilisierung mögliche Folgeerkrankungen wie Asthma oder Neusensibilisierungen auf andere Allergene vorbeugen und damit für die Wirtschaft einhergehende weitere Kosten verhindern. Mehr Informationen zur Hyposensibilisierung hier.
(1) Zuberbier, T., Lötvall, J., Simoens, S., Subramanian, S.V., Church, M.K.: „Economic burden of inadequate management of allergic diseases in the European Union: a GA2LEN review”. Allergy 2014; DOI: 10.1111/all.12470. RKI 2013
(2) Poethko-Müller C ,Thamm M, Thamm R (2018) Heuschnupfen und Asthma bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland – Querschnittergebnisse aus KiGGS Welle 2 und Trends. Journal of Health Monitoring 3(1): 55–59. DOI 10.17886/RKI-GBE-2018-010
(3) Leitlinie zur (allergen-) spezifischen Immuntherapie bei IgE-vermittelten allergischen Erkrankungen, Allergo J Int 2014; 23:282